Steuerrecht

 

Unsere Steuerexperten beraten nationale und internationale Mandanten in Fragen des Unternehmenssteuerrechts. Unsere Leistungen umfassen neben der Planung und Durchführung von Unternehmensrestrukturierungen die steueroptimale Gestaltung von Finanzierungen, die Gestaltung von Cash-Pools und die Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus beraten wie Sie bei der Nachfolgeplanung, aber auch sonst bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer privaten Verhältnisse, etwa durch Stiftungen oder beim Wegzug ins Ausland.

Wir führen für Sie auch steuerliche Due Diligence Prüfungen durch. Dabei beraten wir Sie hinsichtlich der Gestaltung der Akquisitions- oder Veräußerungsstruktur, der Akquisitionsfinanzierung und der Restrukturierung nach dem Erwerb (z.B. Step-Up-Modelle, Nutzung von Verlustvorträgen) sowie die Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

Da immer mehr Fragestellungen grenzüberschreitende Steuerlösungen erfordern, beraten wir Sie - gegebenenfalls unter Einbindung unserer ausländischen Partnerkanzleien - auch im internationalen Steuerrecht. Dabei betreuen wir grenzüberschreitende Unternehmenskäufe, Finanzierungen, helfen bei der internationalen Steueroptimierung (z.B. Entwicklung von Cash-Pools oder internationalen Verrechnungspreis-Konzepten). Wir unterstützen Ihr Unternehmen darüber hinaus in allen anderen steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug, z.B. Holdingstrukturen, internationale Personalentsendungen, Joint Ventures sowie hinsichtlich des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Herr v. Oldenburg