Investieren


 
Zusammen mit unseren indischen Partnern unterstützen wir deutsche Investoren bei der Planung und Gründung indischer Tochtergesellschaften und Joint Ventures sowie beim Erwerb von Unternehmensanteilen. Zudem begleiten wir die Gründung von Repräsentanzen in Indien sowohl rechtlich als auch organisatorisch.
 
Wenn Sie den Erwerb von Unternehmen oder Anteilen hieran beabsichtigen, ist eine Prüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich, da diese von Branche zu Branche höchst unterschiedliche Beteiligungs- oder Erwerbsmöglichkeiten festlegen. Auch die Gestaltung des Kapitalflusses und die Vereinbarung oder Vermeidung von Lizenzgebühren können entscheidenden Einfluß auf die Rentabilität ausländischer Investitionen haben.
 
Fragen der steuerlichen Gestaltung Ihrer Investitionen klären spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater. Zudem stellen wir erfahrene Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bereit, um die Durchführung einer sorgfältigen Due Diligence-Prüfung zu gewährleisten.
 
Wir unterstützen Ihr Unternehmen beim Aushandeln der mit Ihren indischen Partnern zu schließenden Verträge. Darüber hinaus gewährleisten wir eine kompetente Vertretung Ihres Unternehmens in den Gesprächen mit indischen Genehmigungsbehörden und stellen erforderlichenfalls Kontakte zu verfahrenserleichternden Agenturen her.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg