Insolvenzvermeidung, Krisenmanagement

 

Krise und Insolvenz eines Unternehmens bedrohen seine Existenz. Für Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Banken und sonstige Vertragspartner und Gläubiger bestehen in einer solchen Situation erhebliche Risiken - aber auch Chancen.
 
Unsere Kanzlei berät umfassend zu allen Rechtsfragen in der Krise oder Insolvenz eines Unternehmens. Dazu gehört die Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei der Umstrukturierung und Sanierung des Unternehmens, beim Verkauf von Unternehmensteilen, bei der Identifikation von Haftungsrisiken und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Zudem unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, der Einleitung von Insolvenzverfahren und der Vorbereitung von Insolvenzplänen. Darüber hinaus beraten wir Sie im Falle von Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft

Wir beraten die Vertragspartner und Gläubiger von Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz. Schwerpunkte sind dabei die Sicherung von Rechten, die Verhandlung von Verträgen und Vertragsänderungen. Im Insolvenzfall unterstützen wir bei der Durchsetzung von Rechten, dem Aushanden von Vereinbarungen, der Anmeldung von Insolvenzforderungen und der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters.

Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen unterstützen wir unsere deutschen und ausländischen Mandanten im Zusammenwirken mit europäischen und asiatischen Kanzleien. So bieten wir Ihnen auch bei Fällen mit Auslandsberührung die nötige Expertise, um zeitnah befriedigende Ergebnisse zu erzielen.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Niklas Graf von Bernstorff, LL.M. (Sydney)