Handels- und Vertragsrecht
Viele westliche Unternehmen hoffen, durch ihre Verträge mit indischen Partnern gegen mangelhafte Vertragserfüllung abgesichert zu sein. Meist beurteilen sie den Wert der Verträge jedoch nach europäischen Maßstäben und lassen landestypische Besonderheiten außer Betracht. Insbesondere die Verfahrensdauer indischer Prozesse oder die Langwierigkeit von Verfahren zur Vollstreckung von Schiedssprüchen werden übersehen und wirksame Gegenmaßnahmen unterlassen.
Die sich hieraus ergebenden Probleme bei der Rechtsdurchsetzung können jedoch deutlich reduziert werden. Voraussetzung dafür ist, Verträge mit Indern durch indische Anwälte prüfen zu lassen. Das ist schnell und ohne großen Aufwand möglich. Es lassen sich die Verträge dann meist so gestalten, daß etwaige Ansprüche gegen indische Vertragspartner mittels rasch wirkender Verfahren durchgesetzt oder zumindest ein hinreichender Einigungszwang ausgeübt werden kann.
Zu unseren indischen Partnern zählen sehr prozeßerfahrene Anwälte (Senior Lawyers). Durch sie ist eine optimale Interessenvertretung unserer Mandanten gewährleistet. Zudem verfügen unsere indischen Kollegen über weitreichende Netzwerke, die die Bereitschaft indischer Verfahrensgegner zu einer außergerichtlichen Einigung nachhaltig fördern können.
Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg