Vertragsrecht

 

Viele westliche Unternehmen hoffen, durch ihre Verträge mit chinesischen Partnern gegen mangelhafte Vertragserfüllung, Geheimnisverrat und vertragswidrigen Nachbau abgesichert zu sein. Meist beurteilen sie den Wert der Verträge nach europäischen Maßstäben. Spezielle Risiken bleiben dabei außer Betracht. Zu diesen gehört, daß die Wahl nicht-chinesischen Rechts für Verträge mit chinesischen Unternehmen unwirksam sein kann. Zudem können chinesische Gerichte Klagen auch dann zulassen, wenn der Vertrag ausländische Gerichte vorsieht. Hinzu kommt, daß Urteile ausländischer Gerichte in China kaum zu vollstrecken sind.
 
Die sich hieraus ergebenden Gefahren können jedoch deutlich reduziert werden. Voraussetzung dafür ist, Verträge mit Chinesen durch chinesische Anwälte prüfen zu lassen. Das ist schnell und ohne großen Aufwand möglich. Es lassen sich die Verträge und der zu ihrem Abschluß führende Verhandlungsweg dann meist so gestalten, daß chinesische Vertragspartner ein Verfahren im Ausland oder die Vollstreckung des Spruches in China nur noch schwer verhindern können.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg