Produktpiraterie, Gewerblicher Rechtsschutz

 

Den großen Möglichkeiten deutscher Unternehmen in China stehen ebenso große Risiken gegenüber. Diese entstehen insbesondere bei Überlassung von Know-how an chinesische Unternehmen und Mitarbeiter. Aber auch Produktpiraterie und die systematische Ausspähung westlicher Unternehmen schaffen Risiken für Ihre Wettbewerbsposition, die bekämpft werden müssen. Wir unterstützen Sie über die reine juristische Dienstleistung hinaus bei Prävention und Rechtsdurchsetzung.
 
Bislang konnten es sich meist nur Großkonzerne leisten, in China gegen die Verletzung von Patenten und anderen Schutzrechten vorzugehen. Heute steht dieser Weg auch mittelständischen Unternehmen offen. Das liegt zum einen daran, daß Produktpiraten in China heute effektiver und kostengünstiger verfolgt werden können als bisher. Ein erfreulicher Fortschritt, da ein Vorgehen gegen chinesische Produzenten weit wirksamer ist als die bloße Verfolgung von Händlern und Importeuren innerhalb der EU. Diese Entwicklung beruht zum anderen darauf, daß der Kampf gegen Produktpiraten in den letzten Jahren zu einem chinesischen Anliegen geworden ist. Heute werden die meisten Patente in China von chinesischen Unternehmen angemeldet. Diesem Trend folgend, werden in China auch die meisten Prozesse um die Verletzung von Schutzrechten von Chinesen gegen Chinesen geführt.

 


Erwerb von Schutzrechten in China


 
Die Anmeldung von Schutzrechten in China dient zwei Zielen. Einerseits sind sie Voraussetzung für das Vorgehen gegen Produktpiraten. Andererseits werden in China zunehmend mißbräuchlich Schutzrechte für geistiges Eigentum westlicher Unternehmen angemeldet. Oft sind chinesische Geschäfts- oder Verhandlungspartner die Täter. Solche Schutzrechte werden später genutzt, um westliche Unternehmen mit Klagen und Beschlagnahmen zu erpressen, wenn diese ihre Produkte in China fertigen oder vertreiben möchten. Der effektivste Schutz hiergegen ist, schneller anzumelden, wobei wir Sie mit unseren chinesischen Partnern gerne unterstützen. Die Kosten des Aufbaus eines Schutzrechtsportfolios liegen deutlich unter denen in Europa.

 


Rasches Aufspüren von Nachahmungen


 
Deutsche Unternehmen sollten chinesischen Produktpiraten weder Zeit noch Gelegenheit lassen, sich Märkte für ihre Plagiate zu suchen. Sobald Informationen über lukratives geistiges Eigentum nach China gelangen können, muß die Beschaffung von Informationen über Plagiate beginnen. Denn Produktpiraten arbeiten sehr schnell. Wenn der deutsche Vertrieb von Nachbauten erfährt, ist das Kind meist schon in den Brunnen gefallen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Kopien bereits auf Messen und im Internet angeboten, Nachfrage umgelenkt, das Preisniveau abgesenkt und der Ruf des Originals beschädigt. Wir bieten Ihnen an, frühzeitig alle formellen und kreativen Wege zu nutzen, um in China Informationen über das Angebot von Plagiaten zu beschaffen.

 


Drei Verfolgungsinstrumente

 


Gegen Herstellung und Vertrieb von Plagiaten kann in China auf drei Wegen vorgegangen werden: Durch Einschaltung von Polizeibehörden, durch Gerichte und mittels (Ausfuhr-) Grenzbeschlagnahme. Die Entscheidung für einen oder mehrere dieser Wege hängt von dem betroffenen Schutzrecht, dem Produkt, der Art der Produktionsstätten und den Vertriebswegen ab.

I. Die meisten Betroffenen entscheiden sich, die Produktionsbetriebe der Produktpiraten von Polizeibehörden durchsuchen und schließen zu lassen. Gut vorbereitet, ist diese Maßnahme innerhalb von Tagen umzusetzen und mit Aufwendungen von wenigen Tausend Euro recht preiswert.

II. Chinesische Gerichte sind effektiver, als oft vermutet wird. Erste und zweite Instanz können innerhalb von 12 Monaten durchlaufen werden. Gerichte sprechen Schadensersatz zu und verhandeln auch komplizierte Fälle, für die das polizeiliche Verfahren ungeeignet ist. Die Prozeßkosten in China betragen in etwa das Dreifache des polizeilichen Verfahrens und liegen häufig unter 10.000 Euro für die erste Instanz.

III. Das chinesische (Ausfuhr-) Grenzbeschlagnahmeverfahren ist ebenfalls ein sehr effektiver Weg, um den Export von Plagiaten zu verhindern. Ein Antrag sorgt dafür, daß der chinesische Zoll vor der Ausfuhr prüft, ob die versandfertige Ware gegen chinesische Schutzrechte verstößt. Liegt ein solcher Verdacht vor, wird die Sendung beschlagnahmt und der Antragsteller informiert.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg